Fahrschule Jürgen Diederichs

Bad Sodener Straße 21, Bad Soden-Salmünster, 63628 ,Germany
Fahrschule Jürgen Diederichs Fahrschule Jürgen Diederichs is one of the popular Professional Service located in Bad Sodener Straße 21 ,Bad Soden-Salmünster listed under Professional Services in Bad Soden-Salmünster , Driving School in Bad Soden-Salmünster ,

Contact Details & Working Hours

More about Fahrschule Jürgen Diederichs

Fahrerlaubnis PKW / Anhänger / Mofa / Roller / Motorrad
Fahrerlaubnis B / BE /Mofa / AM / A1, A2, A


Öffnungszeiten
Bad Soden-Salmünster: Mo + Mi von 19.00- 21.00



EU Führerscheinklassen:
Die neuen Führerscheinklassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 1. Januar 1999 eingeteilt wurden sind vielfach noch nicht so richtig geläufig.

Das sind die neuen Führerscheinklassen:
Klasse A, Klasse A1, Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse AM, Klasse L, Klasse T

Zur Verdeutlichung haben wir die neuen Führerscheinklassen nochmals aufgeteilt und wiedergegeben, welche Fahrzeuge damit gefahren werden dürfen: Scrollen Sie sich einfach nach unten durch.

Ausbildung der Klasse A:
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Ausbildung der Klasse A1:
Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt.

Ausbildung der Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, soferndie zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Ausbildung der Klasse C:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Ausbildung der Klasse C1:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Ausbildung der Klasse D:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)

Ausbildung der Klasse D1:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Ausbildung der Klasse E:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer Verbindung der zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B mit Klasse fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamt- oder D1: masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Führerscheinklasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Ausbildung der Klasse AM:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)

Ausnahmen der Klasse AM:
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung. Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Ausbildung der Klasse L:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Ausbildung der Klasse T:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.)

Map of Fahrschule Jürgen Diederichs