Fahrschule Rosengart

Herzog-Ludwig-Straße 34, Neustadt an der Donau, 93333 ,Germany
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Hast du Fragen zum Führerschein?
Möchtest du ausführliche Infos von einem Fahrlehrer, einen Führerschein neu machen oder erweitern?
Kein Problem, schau einfach in unserer Fahrschule vorbei!
Wir sind für dich da und nehmen uns Zeit für dich.
Wir unterrichten in Klasse AM, Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse B96, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1, Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L.

JEDERZEIT KURSBEGINN !


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BEGLEITETES FAHREN MIT 17 JAHREN:
Hier einige Infos:
- mit 16 1/2 Jahren kannst du mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen
- mit 18 Jahren bekommst du dann, nach Beantragung, deinen endgültigen Führerschein ausgehändigt
- gilt nur in Deutschland

Was heißt begleitetes Fahren?
- sobald du nach der bestandenen praktischen Prüfung die Bescheinigung hast, bist du berechtigt ein Auto mit einer Begleitperson im Straßenverkehr zu führen

Anforderungen an die Begleitperson:
- Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind und in der Bescheinigung eingetragen sind
- nicht mehr als 3 Punkte in der “Verkehrssünderkartei”
- 5 Jahre ohne Unterbrechung in Besitz einer Fahrerlaubnis sein

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NEUE REGELUNGEN 2013:
Klasse AM ersetzt Klasse M und S.
Einführung der neuen Führerscheinklasse A2, die die bisherige Klasse A (beschränkt) ersetzt.
Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19. Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden.
Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013

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NEUE DEFINITION DER FÜHRERSCHEINKLASSEN:
Fahrerlaubnisklasse A1 :
Die bisherige Definition der Klasse A1 wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg eingehalten werden.

Fahrerlaubnisklasse D und D1 :
Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss die Länge von maximal 8 m eingehalten werden. Bei den Klassen D und D1 zählen nicht mehr die Sitzplätze im Omnibus, sondern die Personen an.

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NEUREGELUNG DER FAHRERLAUBNISKLASSEN:
Stufenweiser Einstieg der Motorrad-Führerscheinklassen:
Für den Direkteinstieg der Klasse A wurde das neue Mindestalter auf 24 Jahre reduziert. Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.

Anhängerregelung BE :
Vereinfachung der Fahrerlaubnisklasse BE. Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B dürfen gefahren werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bis 4.250 kg) ist eine Fahrerschulung abzulegen.

Anhängerregelung C1E:
Die Regelung Führerscheinklasse B wird vereinfacht. Zulässig sind Fahrzeugkombinationen (bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird). Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommt es künftig nicht mehr an.

Caravan-Führerschein B96:
Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.

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Unser Team freut sich auf dich!

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