Liebe Kunden,
sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können,
so bitten wir Sie,
diesen rechzeitig (mind.24 Std. im Voraus) abzusagen.
Andernfalls werden wir von unserem Recht nach
§615, Satz 1 BGB
auf Ausfallhonorargeltend machen und Ihnen 50%
der Kosten für die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständinis