Die Hauptaufgaben aller deutschen Feuerwehren ist „Retten, Bergen, Löschen, Schützen“. Dieser Satz wird allgemein unter dem Begriff Brandschutz zusammengefasst und ist Pflichtaufgabe jeder Kommune. Dies ergibt sich aus dem hessischen Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998. Darin werden die Städte und Gemeinden, als Träger der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, verpflichtet: an die örtlichen Erfordernisse angepasste Feuerwehren aufzustellen für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, für eine angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen, Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten um sie an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern.