Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren [...] besorgt.
Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.
Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies aufgrund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.
Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird. (Art. 4 BayFwG, Stand 02/2004)