Der Versicherungsmakler ist dem Kunden und nicht dem Versicherer
gegenüber verpflichtet. Er darf nicht an bestimmte Versicherer gebunden sein
und wird in aller Regel im Rahmen eines Maklervertrages tätig.
Die Bezahlung erfolgt in Form einer Courtage,
die Teil der Versicherungsprämie ist und vom Versicherer an ihn gezahlt wird.
Er kann alternativ eine verbindliche Honorarvereinbarung treffen,
sonstige Vergütungen von Produktanbietern entfallen.
Der Versicherungsmakler erstellt für den Kunden geeignete Versicherungslösungen.
Er kann aus dem gesamten Marktangebot, die für den individuellen Bedarf des Kunden geeigneten
Produkte auswählen.