Der Verein hat aktive und passive Mitglieder, es können natürliche Personen, juristische Personen und Körperschaften sein. Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung und endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Ausschluss wird durch Vorstandsbeschluss verhängt, wenn sich ein Mitglied schwere Verstöße gegen die Vereinsregeln zuschulden kommen lässt.