- Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen (Gebäude, Plätze, usw.)
- Förderung der Ausbildung der für die einzelnen Übungsleiter
- Anschaffung und Erhalt der notwendigen Geräte zur Abhaltun regelmäßiger, fachlich und methodisch geleiteter Übungsstunden, sowie Erwerb spezieller Literatur
- Abhaltung zweckdienlicher Trainings- und Übungsstunden unter fachlicher Leitung, ergänzt durch Vorträge und Lehrgänge
- Besondere Förderung der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit, die von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe unter weitgehener Berückssichtigung der altersgemäßen Interessen