FotoDesign Jasmin Flad

Hauptstr. 115, Calw, 75365 ,Germany
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Herzlich willkommen auf unserer Seite...unsere Homepage ist nun online aber wir halten euch natürlich auch auf diesem Wege auf dem Laufenden. Wir freuen uns über jeden eurer posts und hoffen, dass ihr bald mal auf einen Besuch und das ein oder andere Foto vorbeikommt. Bis dahin...Alles Liebe...Jasmin und Natalie

Impressum

FotoDesign Flad

Hauptstr. 115
75365 Calw

Telefon: +49 7051 9312505
E-Mail: jasminflad@hotmail.de


Verantwortlich:
Jasmin Flad
Hauptstr. 115
75365 Calw

Kontakt:
Telefon: +49 7051 9312505
E-Mail: info@fotodesign-flad.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (ID):

DE285336362



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AllgemeineGeschäftsbedingungen


I. Geltung

1.Die nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen (imfolgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, AngeboteundLeistungen.

2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw.des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zuerklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.



II. Auftragsproduktionen

1.Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt,sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungenein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hier durch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten zu erwarten ist. Wird dievorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, dieder Fotograf nicht zu vertretenhat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlagedesvereinbarten Zeithonorars bzw.in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3.Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nachAbschluss der Produktion zurAbnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4.Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängel zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.



III.Überlassenes Bildmaterial (analogunddigital)

1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleichin

welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auchfür elektronisches oder digita lübermitteltes Bildmaterial.

2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v.§2Abs.1 Ziff.5Urheberrechtsgesetzhandelt.

3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentumdes Fotografen, und zwar auch in dem

Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig undpfleglich zubehandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6.Reklamationen, die den Inhaltdergelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.



IV.Nutzungsrechte

1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur eine in faches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw.einesvergleichbaren Printobjektes.

2.Ausschließliche Nutzungsrechte,medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlagvon mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welches der Kundeangegeben hat oder welches sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4.Jede über Ziffer3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

-eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder beisonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

-die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern allerArt (z.B.magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5.AGBdient,

-jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

-die WeitergabedesdigitalisiertenBildmaterialsimWegederDatenfernübertragung oderaufDatenträgern,diezur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnunggestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6.Der Kunde ist nicht berechtigt, diei hm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung desvom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7.Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlungsämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus demjeweiligen Vertragsverhältnis.



V.Haftung

1.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechtenabgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B.für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. ob liegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinn zusammenhänge.

2.Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.



VI.Honorare

1.Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglichder jeweilsgültigen Mehrwertsteuer.

2.Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zudem vereinbarten Zweck gemäßZiff.IV.3abgegolten.

3.Durch den Auftragan fallen die Kosten und Auslagen (z.B.Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4.Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert,so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5.Das Honorar gemäßVI.1. AGB ist auch dann in voller Höhe zuzahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.



VII. Rückgabe des Bildmaterials

1.Analoges Bildmaterialist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarfder schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2.Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzunggrundsätzlich zu löschen bzw.sind die Datenträger zuvernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit eine rerneuten Lieferung der Daten.

3.Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurück zugeben, sofern aufdem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zuvernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4.Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden aufdessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während desTransports bis zum Eingang beim Fotografen.



VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1.Bei jeglicher unb erechtigten (ohneZustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorarszuzahlen,vorbehaltlich weitergehen der Schadensersatzansprüche.

2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falschplatziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.



IX.Allgemeines

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlandalsvereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2.Neben ab reden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eines in entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz desFotografen.


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