Die Generationenberatung befasst sich mit:
Dem Aufzeigen der Abhängigkeiten in der Familie; der Klärung der rechtlichen Grundlagen z.B.: Hilfe beim Verfassen und Aufbewahren von Vollmachten und Verfügungen sowie Informationen zu Erbschaft, Erbschaftsbesteuerung und Schenkung.
Zu den Aufgaben der Generationenberatung gehören ebenfalls, Lösungen zu finden, die im Sinne der Betroffenen sind. Hierzu zählen:
Hilfe bei der Erstellung und Aufbewahrung von Vollmachten und Verfügungen (Patientenverfügung); Vorsorgeberatung für finanzielle und ggf. existenzgefährdende Risiken; Vermögenserhalt im Alter; Klare Regelungen für den Erbschaftsfall; Absicherung gegen Erbschaftssteuer.