Grabsteinhandel Uhlendorf

Tulpenstraße 8, Salzatal, 06198 ,Germany
Grabsteinhandel Uhlendorf Grabsteinhandel Uhlendorf is one of the popular Funeral Service & Cemetery located in Tulpenstraße 8 ,Salzatal listed under Business services in Salzatal ,

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferungen von Produkten
1. Allgemeines: Den Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Fa. Uhlendorf Grabsteinhandel, im Folgenden "Verkäufer" genannt, liefern die folgenden Bedingungen zugrunde. Diese
gelten für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Für Käufer, Besteller und Auftraggeber wird im Folgenden einheitlich die Bezeichnung "Käufer" verwendet.
2. Angebot und Vertragsabschluss: Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Proben gelten als Durchschnittsmuster und sind in Bezug auf Farbe und Struktur nicht bindend. Die Muster
bleiben Eigentum des Verkäufers.
3. Preise und Abrechnung: Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung sowie Kosten für Ursprungszeugnis und Materialbescheinigung werden gesondert berechnet. Soweit der
Verkäufer für den Käufer die Versendung veranlasst, hat der Käufer sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Preiskorrekturen von Schreibfehlern oder
Kalkulationsirrtümern bleiben vorbehalten. Platten unter einer Breite von 15 cm werden mit 15 cm Mindestbreite berechnet.
4. Lieferung und Leistungszeit: Teillieferungen sind zulässig. Alle, auch schriftlich angegebenen Leistungs- und Liefertermine sind immer unverbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit wird
durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit, durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Käufer zum
Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von 4 Wochen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Wenn wir an der
Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, wie Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung
wesentlicher Rohstoffe/Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten oder durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote,
Verkehrsführungen, Wartezeiten am Lieferwerk, Schiffsverspätung und Maschinenschäden gehindert werden, die wir trotz uns zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert
sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in o.a.
Fällen die Lieferungs- oder Leistungszeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des
Käufers.
5. Zahlungsbedingungen: Soweit nicht anderes vereinbart wurde sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Erst- und Großaufträgen sowie
bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Voraus- bzw. Abschlagszahlung vor. Bei Überschreitung der Fälligkeitsdaten der Rechnungen gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Die
Rückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Eine Aufrechnung kann
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen vorgenommen werden.
6. Gefahrübergang, Abnahme: Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur oder mit der Absendung
der Ware auf den Besteller über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7. Gewährleistung, Haftung: Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach dem Empfang auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen gegen
Richtigkeit und Beschaffenheit der Ware unverzüglich, bei gestapelter und verpackter Ware spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Hiervon
ausgenommen sind versteckte Mängel. Deren Beanstandung hat ebenfalls in schriftlicher Form unverzüglich nach deren Entdeckung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist, gilt der Vertrag als
ordnungsgemäß erfüllt. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §377 ff. HGB. Materialmuster sind unverbindlich. Sie zeigen nur das allgemeine Aussehen des
Natursteines und dienen als ungefährer Anhaltswert. Verschiedenartigkeiten nach der Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur wie Flecken, Adern und Schattierungen sowie lose Adern,
Sprünge, offene und poröse Stellen sind naturbedingt und können keineswegs als Mangel des Materials oder des Produktes gelten Solche Eigenschaften führen nicht zur Wertminderung. Auch
leicht ausgebröselte Sägekanten gelten nicht als Mangel. Bei manchen Natursteinen sind sachgemäße Kittungen, Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren
Wiederzusammensetzen durch Anbringen von Klammern, Dübeln und Vierrungen je nach Beschaffenheit des Materials nicht nur unvermeidlich, sondern auch wesentliche Erfordernisse der
Bearbeitung. Fachgerecht behobene Naturmängel in den Steinen kann der Auftraggeber nicht als Fehler bzw. Mangel bezeichnen. Farb- und Strukturschwankungen sind bei Betonwerkstein
herstellungsbedingt und stellen keinen Mangel dar. Für Schwundrisse bei Stufen wird keine Haftung übernommen. Geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige
Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Die körperliche Entgegennahme bzw. Inbesitznahme der von und gelieferten Ware durch den Käufer bewirkt die
Abnahme und setzt die Rügefrist in Kraft. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei laufender Rechnung gilt
das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich soweit möglich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die
Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit und solange die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht
in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet, seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt die in unserem Eigentum stehende Ware zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Kaufpreises , bei geleisteten Teilzahlungen in Höhe des offenen Betrages, an den Verkäufer ab. Zu
anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vor der vollständigen Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den
Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer haftet für alle hieraus entstehenden Kosten. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt
vom Vertrag.
9. Pauschalierter Schadensersatz: Für den Fall das der Käufer bei vorproduzierten Waren nach wirksamer Auftragserteilung aus Gründen , die nicht in der Rechtssphäre des Verkäufers
liegen, den Vertrag kündigt oder der Vertrag auf sonstige Weise ohne unser Hinzutun endet, sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz i. H. v 15 % der Brutto- Auftragssumme
oder Restsumme zu verlangen. Steht diese nicht fest, so ist für die Höhe der Schadensberechnung das Auftragsvolumen aus Angebot, Leistungsverzeichnis oder Ähnlichem maßgebend.
Vorstehendes schließt das Recht des Verkäufers nicht aus, einem etwa entstandenen, höheren Schadenersatz zu fordern. Durch die Pauschale übersteigende Summe muss der Verkäufer
beweisen. Dem Käufer bleibt es überlassen, den Gegenbeweis für einen geringeren Schaden als die Pauschale zu führen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. (Auch wenn der Kunde Kaufmann ist.)
11. Teilunwirksamkeit: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich
zulässig, erreicht wird.
Grabsteinhandel Uhlendorf - Tulpenstraße 8 - 06198 Salzatal OT Schiepzig
☎ 034609-20396 - 03222-3738495
conspectus@t-online.de

Steuer Nr. 110/283/ 41875 - Die Rechnung unterliegt §19Abs.1 UstG (Kleinunternehmerregel)

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