Gräfinauer Carnevalsverein

Gräfinau-Angstedt, 98704 ,Germany
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Gesetz(1959)

zur Aufrechterhaltung der karnevalistischen Ordnung.

Um die Ordnung,Sitte und Moral unserer Bürger zu gewährleisten, jedoch jeder Närrin und jedem Narren die Möglichkeit zur vollen und freien Entfaltung zu geben, wird folgendes Gesetz erlassen:

1.
Prinz Karneval ist während des Karnevals Oberhaupt des närrischen Volkes.Alle Eheringe sind während der Karnevalszeit in der Westentasche oder im Portemonaie zu tragen.

2.
Den Kassierern, die einen grossen Anteil am Erfolg haben, ist unbedingt Gehorsam zu leisten und alle Närrinnen und Narren haben eine Festplakette zu tragen.

3.
Als närrischer Gruss gilt der Schlachtruf:
"Granowwe Hellau"
Alle Närrinnen und Narren werden ersucht, unsere prinzliche Tollität mit diesem Gruss zu empfangen.

4.
Ausführende Polizeigewalt liegt in den Händen des Elferrates und dem Wirt in Verbindung mit der Feuerwehr.
Deren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

5.
Jeder Karnevalsteilnehmer hat ein närrisches Kostüm zu tragen

6.
Die Trinkbarkeit ist im Rahmen zu halten,jedoch bestimmt diese Ordnung das jeder soviel trinkt, wie gerade hineingeht.Hierbei bitten wir die Prothesenträger um gute Vorsicht

7.
Die Aufforderung zum Tanz wird auf der Basis der Gleichberechtigung durchgeführt.
Es kann also jeder, ob männlich- oder weiblichen Geschlechts zum Tanz auffordern.
Der Schlachtruf gilt als Tanzaufforderung.

8.
Für Narren,die sich abkühlen wollen, ist die Ilm vom Annawerk bis zur Schwarzen Brücke freigegeben.

9.
Es darf nichts übel genommen werden.Eifersuchtsszenen sind am Aschermittwoch zu Hause unter 4 Augen auszumachen

10.
Das Mitschunkeln und Mitsingen des Karnevalsschlagers ist Pflicht,davon soll jeder Gebrauch gemacht werden.
Nichtsänger und Brummer können auch summen und pfeifen.

11.
Damit die Närrinnen und Narren gut schunkeln und munkeln können,darf die Strassenbeleuchtung nicht angebrannt werden.
Ausserdem herrscht unbedingte Kussfreiheit

Zuwiderhandlungen werden vom Minister für Innere Angelegenheiten mit 5 Stunden Spritzenhaus, bei trocjkenem Brot und Wasser bestraft.

Gegeben zu Gräfinau-Angstedt am 24.Januarie anno Domini 1959

DER ELFERRAT

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