Die Kammer agiert als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks unter der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Das Ministerium delegiert an sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk. Über ihre gesetzlichen Aufgaben hinaus tritt die Handwerkskammer Region Stuttgart vor allem durch Beratungs- und Weiterbildungsangebote in den Vordergrund. In erster Linie versteht sie sich heute als ein Dienstleistungszentrum für Betriebe wie Handwerker und berät in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, umweltbetrieblichen, Außenwirtschafts- sowie aus- und weiterbildungsbezogenen Anliegen.