Personenauffangnetze nach EN 1263-1 und -2 bzw. BGR 179...
--> Personenauffangnetze gewährleisten, zur gesetzlich vorgeschriebenen Absturzsicherung bei Bau- und Montagearbeiten, eine kollektive Sicherung der Baustelle, um abstürzende Personen vor schwerwiegenden Verletzungen oder gar dem Tod zu schützen und ebenso am Boden arbeitendes Personal vor Gefahren durch herabfallende Gegenstände zu schützen. Einsatzmöglichkeiten:
--> Stahlhallen
--> Betonhallen
--> Hallen mit Holzkonstruktionen
--> Stadiondach
--> Hoch- und Schornsteinbau
--> Brückenbau
--> Hochregallager