Kassenzugelassener Betreuungsdienst für Menschen mit Demenz und/oder Behinderung anerkannt nach §45b SGB XI
und
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und für Patienten mit schwerer Krankheit nach § 38 SGB V
Ihre Hausheldinnen bietet Ihnen Dienstleistungen rund um Haus, Garten und Gewerbe.
Die Kosten unserer Dienstleistungen können privat, oder auf Rezept nach ärztlicher Verordnung z. B. von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Ab 01.01.2016 besteht ein erweiterter gesetzlicher Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Nun kann jeder Versicherte eine Haushaltshilfe bei Krankheit über seine Krankenkasse beantragen.
Wir sind Vertragspartner des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (Vdek) und berechtigt direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben. Und auch dann können Sie unsere Dienstleistungen nach Hausfrauenart, rund um Haus, Garten und Gewerbe zu günstigen und flexiblen Konditionen in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns - wir beraten Sie gerne.
Ihre Hausheldinnen stehen Ihnen mit Leidenschaft und Herz zur Seite.
Bei einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne ausführlich und unverbindlich.