Krankheit, Arbeitslosigkeit, Fehlkalkulationen,
Schicksalsschläge und andere Lebens-ereignisse können dazu führen, dass die monatlichen Einnahmen die monatlichen Ausgaben nicht mehr ausgleichen.
Wir erarbeiten für Sie :
kompetent, hochtransparent und ohne Schuldzuweisungen ein Modell mit dem Sie zügig Ihre Entschuldung anstreben und wieder
aktiv nach vorne schauen können.
Keine langen Wartezeiten:
In der Regel können wir Ihnen innerhalb einer
Woche einen Termin zur Erstberatung anbieten
Durchführung des außergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahrens ( §305 InsO )
und Stellung des
Verbraucherinsolvenz-verfahrens Herr Rechtsanwalt Frank Klein ist „geeignete Person“ nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO