Institut für Japanisches Recht

Feithstrasse 152, Hagen, 58084 ,Germany
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Das Institut für Japanisches Recht ist im Jahr 2000 aus dem bereits 1990 an der FernUniversität eingerichteten Studien- und Forschungsschwerpunkt zum japanischen Recht hervorgegangen, der bis dahin im Lehrstuhl vonProf. Dr. Dr. h.c. Eisenhardt integriert war. Institutsdirektor ist Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke.

Die Aufgaben des Instituts sind breit gefächert. Ein besonders wichtiger Bereich ist die Fortentwicklung und Erweiterung eines Fernstudienkurses zum japanischen Recht. Dieser Studiengang wurde bisher seit über zehn Jahren als reines Weiterbildungsstudium ('Einführung in das japanische Zivil- und Unternehmensrecht') angeboten und war daher im Prinzip nur graduierten Juristen zugänglich. Mit der Neuausrichtung des Fernstudienkurses ab WS 2006 erhalten nun neben Referendaren und Volljuristen auch Studenten im fortgeschrittenen Semester (großer BGB-Schein) die Möglichkeit, sich fundierte Kenntnisse im japanischen Recht anzueignen. Für die erfolgreiche Teilnahme an dem Studienkurs sind japanische Sprachkenntnisse nicht erforderlich.

Es wird angestrebt, den Fernstudienkurs künftig durch ein e-learning-Programm zu ergänzen. Interessenten wird dabei die Gelegenheit geboten, neben der Sachkompetenz auch japanische Fachsprachenkompetenz zu erwerben.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Instituts besteht in der Intensivierung der Forschung zum japanischen Recht und in der Pflege des bereits regen Austausches mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung. Dazu gehört auch die Einbeziehung weiterer asiatischer Rechtsordnungen. Ein Informationsportal zum koreanischen Recht befindet sich im Aufbau.

Kontakte & Kooperationen
Das Institut pflegt Kontakte zu den juristischen Fakultäten und Law Schools aller wichtigen staatlichen und privaten Universitäten in Japan.

Dieses Netzwerk ist ermöglicht worden durch die Einbindung zahlreicher bekannter japanischer Professoren in den Fernstudienkurs zum japanischen Recht und in diverse Forschungsprojekte. Formale Kooperationen werden derzeit vorbereitet mit den Universitäten Doshisha, Waseda, Ritsumeikan mit dem Ziel, Kurzstudienaufenthalte für Teilnehmer des Fernstudienkurses an diesen Universitäten zu ermöglichen und andererseits Studenten dieser Universitäten eine Platform zum rechtsvergleichenden Studium des deutschen Rechts und für die Vorbereitung von Kurzstudienaufenthalten in Deutschland anzubieten.

Das Institut baut außerdem die Kontakte zu Instituten und Organisationen außerhalb Deutschlands aus, die sich mit dem japanischen Recht beschäftigen (GB, USA, Australien)

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