Integrationsrat der Bundesstadt Bonn

Rathausgasse 5-7, Bonn, 53111 ,Germany
Integrationsrat der Bundesstadt Bonn Integrationsrat der Bundesstadt Bonn is one of the popular Political Organization located in Rathausgasse 5-7 ,Bonn listed under Political organization in Bonn ,

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Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn ist die politische Vertretung der Migrantinnen und Migranten in dieser Stadt. Er wurde zuletzt am 25.05.2014 gewählt.

Rechte und Pflichten des Integrationsrates:

• Er kann sich ohne Einschränkung mit allen Angelegenheiten der Stadt Bonn befassen.
• Er kann eine Anregung oder Stellungnahme dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorlegen. Der/Die Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen.
• Er soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder von dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
• Er erhält die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel. Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser unter bestimmten Maßgaben des Rates zur Förderung der Migrationsarbeit vergeben kann.
• Er ist Gründungsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) und nimmt an deren Sitzungen teil.

Aufgaben und Ziele des Integrationsrates:

• Er soll sich mit dem Rat über Themen und Aufgaben der Integration der Stadt Bonn abstimmen.
• Er vertritt die Belange der Bonner Migrantinnen und Migranten gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.
• Er arbeitet parlamentarisch und beschließt Anregungen und Empfehlungen zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-, Wohnungs-, Aufenthalts- und Flüchtlingsthematik an den Rat und die Ausschüsse.
• Er setzt sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen und Migrantinnen und Migranten sowie für Toleranz und Akzeptanz auf allen Ebenen des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ein.
• Er berät die Bonnerinnen und Bonner und gibt Hilfestellungen u.a. in Fragen des Aufenthaltsrechts.

Geschichte des Bonner Integrationsrates:

1974: Gründung des Arbeitskreises "Ausländische Arbeitnehmer". Die Migrantinnen und Migranten stellen etwa ein Drittel der Mitglieder und werden von den Wohlfahrtsverbänden benannt.

1980: Gründung des Unterausschusses "Ausländische Arbeitnehmer" als Nachfolgegremium des Arbeitskreises. Er setzt sich zusammen aus sieben Mitgliedern des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und ist diesem unmittelbar zugeordnet.

1982: Einrichtung eines Ausländerbeirates. In ihm sind neben sieben Mitgliedern des Unterausschusses "Ausländische Arbeitnehmer" auch sieben ausländische Mitglieder aus der Türkei, Jugoslawien, Marokko, Spanien, Italien, Portugal und Griechenland vertreten, die auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände vom Rat bestellt werden.

1985: Urwahl zum Ausländerbeirat. Er setzt sich aus 13 Mitgliedern des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und 13 von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern direkt gewählten Mitgliedern zusammen. Die Heimatländer der ausländischen Mitglieder sind die Türkei, Italien, Spanien, Jugoslawien, Marokko, Griechenland, Portugal und Tunesien. An der Wahl können nur Menschen aus diesen Ländern teilnehmen.

1989: 2. Wahl zum Ausländerbeirat. Er besteht aus 13 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger (Nationalitäten und Wahlberechtigte wie bei der Urwahl 1985).

1995: Auf der Grundlage der novellierten Gemeindeordnung NRW (§ 27 GO NRW) haben im März 1995 erstmals alle ausländischen Bonnerinnen und Bonner die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Ausländerbeirat zu wählen. Er besteht aus 27 Mitgliedern. Zur Wahl stellen können sich die wahlberechtigten Migrantinnen und Migranten sowie deutsche Bürgerinnen und Bürger.

1999: Im November wird der Ausländerbeirat ein weiteres Mal auf der Grundlage des § 27 GO NRW gewählt.

2004: Der Rat beschließt auf Anregung des Ausländerbeirates, im Rahmen der Experimentierklausel nach § 126 GO NRW in Bonn anstelle des Ausländerbeirates einen Integrationsrat einzurichten. Er besteht aus 27 Mitgliedern, davon 18 direkt gewählten Mitgliedern sowie neun Stadtverordneten, die vom Rat benannt werden. Bei der Wahl im November ist erstmals auch die Stimmabgabe mittels Briefwahl möglich.

2010: Der Stadtrat spricht sich einstimmig für die Beibehaltung des Integrationsrates aus. Im Februar Neuwahl des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn auf der Grundlage des geänderten § 27 GO NRW.

2014: Änderung des § 27 GO NRW im Dezember 2013 durch Landtag. Die Wahl des Integrationsrates ist nun am Tag der Kommunalwahl. Seine Kompetenzen werden erweitert.
Neuwahl des Integrationsrates am 25.05.2014.

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