Islamischer Frauen-Verein Al-Afiiya

Mönchengladbach,
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Vereinssatzung



§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr



Der Frauen-Verein führt den Namen „Al-Afiya". Der Verein wird nicht in zuständige Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§2 Vereinsgrundlagen und Zielsetzung des Vereins „Al-Afiya“



Wir sind eine aufgeschlossene Begegnungsstätte für muslimische Frauen und Kinder in Interaktion mit Frauen mit jeglichem nationalen oder religiösen Hintergrund. Für alle Frauen, die einen liebevoll gestalteten Treffpunkt für Austausch, gemeinsame Aktivitäten und Weiterbildung suchen, oder einfach eine Tasse heißen Kaffee und ein nettes Wort vermissen. Individualität und bunte Charaktere sind der Gewinn eines jeden Vereins. Vielfältige Beschäftigungsfelder und Gestaltungsmöglichkeiten sollen durch ein gemeinsames Vereinsleben wachsen und gedeihen.



Wäscheberge, Nervzwerge, Alltagsstress und voller Kopf? Wir kennen das und bieten Auszeit, Entspannung und sinnvolle Beschäftigungen für groß und klein.

Wir möchten Auffangen können mit offenen Ohren und Herzen. Wollen einen Teil dazu beitragen und unsere Gemeinschaft zu vereinen. Außenseiter gibt es nicht, jede Frau und jedes Kind sind ein unersetzliches Glied der Kette, wertvoll und glänzend, denn jeder ist einzigartig.



In der heutigen Schnelllebigkeit sind Stress und Terminhetze sogar für die Kleinsten unter uns kein Fremdwort mehr. Wir möchten den Kindern Raum für eigene Vorlieben und Interessen lassen, verantwortungsvoll hinsehen und kreativ aufgreifen. Durch eine pädagogische Fachkraft im Vereinsvorstand kann die Kindgemäßheit groß geschrieben werden.





§3 Selbstlosigkeit



Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.



§4 Finanzierung



Der Verein finanziert sich aus folgenden Mitteln:



- monatliche Mitgliedsbeiträge



- Spendenbeiträgen/ Zuwendungen



Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.





§5 Mitgliedschaft



Jede Interessentin und wohlwollende weibliche Person kann durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags aktives oder passives Mitglied des Vereins werden. Die Beendigung der Mitgliedschaft bedarf lediglich einer Benachrichtigung über die jeweiligen Beweggründe.



§6 Organe des Vereins



1. Der Vorstand





§7 Vorstand



Der Vorstand setzt sich aus den zwei Vorstandsmitgliedern Inga Reiners und Stephanie Maaß zusammen. Die Beschlüsse der aktiven Mitglieder innerhalb der Mitgliederversammlungen werden in Planung und Durchführung einbezogen und umgesetzt.



§8 Mitgliederversammlung (MGV)



Die MGV wird mindestens einmal monatlich einberufen. Teilnehmer sind die alle interessierten Mitglieder und der Vorstand. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der MGV werden einvernehmlich beschlossen.





§9 Beiträge



Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. des Monats zu leisten.Die Höhe des individuellen Beitrages kann aus drei Beträgen (nach Einkommen) gewählt werden.



§10 Inkrafttreten der Satzung



Vorstehende Satzung tritt ab dem 11.11.2011 in Kraft.

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