Kfz-Prüfstelle Ebersbach

August-Weise-Str.2, Ebersbach, 02730 ,Germany
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More about Kfz-Prüfstelle Ebersbach

LEISTUNGSANGEBOT

Amtliche Untersuchungen:
- Hauptuntersuchung*
- Abgasuntersuchung*
- HU* inkl. AU* für Krafträder
- Anbauabnahmen nach §19(3/4)StVZO*
- Untersuchung von Gasanlagen in Wohnwagen/Wohnmobilen*
- Untersuchung von Autogasanlagen*
- Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer
gem. § 23 StVZO*
* im Namen und für Rechnung der FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG

Gutachten:
- Unfallgutachten**
- Schadengutachten**
- Wertgutachten**
- Technische Gutachten**
- Leasingrücknahmegutachten**
**FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH.

Spezialuntersuchungen:
- Gebrauchtwagencheck
- Gebrauchtkraftradcheck
- Oldtimerwertgutachten

FAQ

Wann muss ich zur nächsten HU / AU?

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) finden Sie am schnellsten in Ihrem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Oder Sie werfen einen Blick auf das hintere Fahrzeug-Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat.

Ist Ihr Fahrzeug abgemeldet, können Sie den Termin in der Abmeldebescheinigung oder dem letzten HU-Untersuchungsbericht ersehen. Haben Sie bereits die neuen EU-Fahrzeugpapiere, ist der HU-Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird, vermerkt.

Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?

1. Den Fahrzeugschein bzw. bei neueren Wagen die Zulassungsbescheinigung Teil I.

2. Falls Ihr Fahrzeug getuned oder baulich verändert ist, brauchen Sie die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie z.B. Sonderfelgen oder Tieferlegungsfedern. Sind diese Änderungen im Fahrzeugschein eingetragen, brauchen Sie nur den Fahrzeugschein.

Prüftermin verpasst?

Ihre HU/AU ist bereits fällig gewesen und Sie haben noch keine neue Prüf-Plakette. Was tun?

Haben Sie den Termin für die HU überschritten, kann bei einer Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges durch die Polizei ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Bei der Prüfung Ihres Fahrzeuges durch unsere Mitarbeiter wird natürlich kein Verwarnungsgeld fällig.

Verwarnungsgelder, die von der Polizei erhoben werden können.

Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des HU-Termins

Zwei bis vier Monate überschritten: 15 €

Vier bis acht Monate überschritten: 25 €

Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg

Verlängert sich durch die Überschreitung die Gültigkeit der neuen Prüf-Plakette?

Ja. Ab dem 01.07.2012 wird die bisherige Regelung der sogenannten "Rückdatierung" aufgehoben. Die Plakette wird grundsätzlich für einen definierten Zeitraum (bei PKW z.B. 24 Monate) vergeben. Bei einer Überschreitung des HU-Vorführungstermins um mehr als zwei Monate, ist eine Ergänzungsuntersuchung zu einer erhöhten Gebühr durchzuführen.

Mein Fahrzeug hat Mängel.

Sie müssen die Mängel beseitigen lassen. Leider müssen Sie dann nochmals innerhalb eines Monats zu einer unserer FSP-Prüfstellen und das Fahrzeug ein zweites Mal vorführen.

Mein Fahrzeug muss zur Nachuntersuchung. Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Nachuntersuchung brauchen Sie den Untersuchungsbericht, den Sie bei der ersten Prüfung, die Ihr Fahrzeug nicht bestanden hat, erhalten haben sowie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Wohin mit dem Untersuchungsbericht?

Als Fahrzeughalter müssen Sie den HU-Untersuchungsbericht mindestens 2 Jahre aufheben. Die einfachste Lösung: Bewahren Sie den Bericht zusammen mit Ihren Fahrzeugpapieren auf!

Untersuchungsbericht verloren. Was tun?

Ist die letzte HU weniger als zwei Jahre her, brauchen Sie einen Ersatzbericht. In unseren Büros bekommen Sie - für eine Bearbeitungsgebühr - eine Zweitschrift.

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