Herzlich Willkommen
Zertifiziert durch Institut für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) und Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband (DGSV).
Ihr Gutachter für Kfz:
Schadengutachten
Wertgutachten
Wertermittlung
Lackgutachten
Das sind Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden):
SACHVERSTÄNDIGER IHRES VERTRAUENS
Sie haben nach einem Unfall mit Ihrem Auto als geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges und dem daran entstandenen Schaden zu beauftragen.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind separate Schadenersatzansprüche, die ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.
Lassen Sie sich nicht von der Aussage der leistungserbringenden Versicherung beeindrucken, dass Sie keinen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachten zu beauftragen brauchen, da die Sachlage angeblich klar oder aber auch ein einfacher Kostenvoranschlag (bis 750 Euro) ausreichend wäre.
Ein durch einen Sachverständigen erstelltes Gutachten dient nicht nur zur Ermittlung der Reparaturkosten (einzige Position, die ein Kostenvoranschlag KV abdeckt), der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, des Nutzungsausfalles und der Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sondern nutzt vor allem der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden.
Mit einem aussagekräftigen Kfz Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand – um ggfs. und sofern erforderlich –, das Ihnen zustehende Recht juristisch durchzusetzen