Der Studentische Konvent ist ein Gremium gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) Artikel 52 (Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung) – also eine Art "Studierendenparlament"
Die Aufgaben des studentischen Konvents gemäß BayHSchG:
Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,
fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben,
Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden,
Beziehungspflege zu deutschen und ausländischen Studierenden.
Durch die jährlich stattfindende Hochschulwahl wird der Konvent neu besetzt.