Der Flurförderzeugschein, im Allgemeinen auch als Gabelstaplerschein bzw. Staplerschein bezeichnet, ist die Berechtigung zum betrieblichen Führen insbesondere von Gabelstaplern, aber auch anderer Flurförderzeuge, nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
Achtung!!!
Der Flurförderzeugschein, stellt jedoch keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung dar (öffentlicher Straßenverkehr).
Genauso wie der Staplerschein für das Bedienen von Gabelstaplern, ist der Kranschein die Voraussetzung für das Bedienen eines Kranes. Sei es ein LKW Ladekran oder Deckenlaufkran, usw.