Der Kreisschülerrat (KSR) ist die gesetzlich legitimierte Interessensvertretung aller Wetterauer Schüler.
Hierzu kann jede Schule zwei Delegierte und den Schulsprecher zu einer Vollversammlung entsenden.
Diese findet meist zwei mal im Halbjahr statt.
Am Anfang eines jeden neuen Geschäftjahres steht die Neu-Formierung des Kreisschülervorstandes (KSV).
Er besteht aus dem Geschäftsführenden-Vorstand (GeVo):
-Kreisschulsprecher*in
-1. Stellv. Kreisschulsprecher*in
-2. Stellv. Kreisschulsprecher*in
- fünf Beisitzern
dem erweiterten Vorstand:
-Landesschülerrats Delegierte*m
-Stellv. Landesschülerrats Delegierte*m
sowie diversen freiwilligen Mitarbeitern.