Der Kultur- und Sportbetrieb Hartha als Eigenbetrieb der Stadt Hartha wird als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) in entsprechender Anwendung nach dem § 1 Ziff. 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) geführt. In ihm ist die Versorgung mit kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Sportanlagen zusammengefasst.