Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO
Wir führen – im Namen der KÜS – Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen und Anhänger aller Art durch.
...mit Sympathie und Sachverstand!
Die Fahrzeuge und Anhänger werden nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa StVZO untersucht. Hierbei werden diese auf Vorschriftsmäßigkeit, Funktion und Wirkung überprüft.