Bei Einsatz der pauschaldotierten Unterstützungskasse sind Vorteile für Arbeitgeberund Arbeitnehmer klar zu erkennen. Durch zufriedene und engagierte Mitarbeiter sind nachweislich zufriedene Kunden und dadurch messbare Umsatzsteigerungen gewährleistet. Die bei der Entgeltumwandlung einbehaltenen Beträge verbleiben im Unternehmen. Durch gesetzlich gewünschte Steuervorteile (4d EStG) verbleiben für die Arbeitnehmer Beträge für sinnvolle betriebliche Zusagen (Verzinsung des Kapitals, Zusatzversicherungen Sportunterstützung, Betriebskindergarten) und vieles mehr. Die angesammelten Beträge sind abgesichert durch den Pensionssicherungsverein. Bei Arbeitgeberwechsel können die angesparten Beträge weiterverzinst werden bis zum Rentenbeginn. Die hohen Auszahlungsbeträge werden auch wieder steuerlich günstig behandelt. Für den Arbeitgeber ist kein zusätzlicher Aufwand zu leisten. Alle wichtigen Informationen werden jeweils pünktlich zur Verfügung gestellt. Jeder Vergleich loihnt sich.