Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist die öffentliche Berufsvertretung der rund 10.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Baden-Württemberg.
Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 des Zahnheilkundegesetz besitzen, gehören der Kammer als Mitglieder an.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht die Landeszahnärztekammer der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg.