Die Bewirtung kann nur über die vereinseigene Küche des Liederkranz erfolgen oder muss in jedem Fall durch einen Cateringservice übernommen werden. Die Küchenbenutzung zum Kochen ist leider nicht möglich.
Alle Belegungen werden vom Liederkranz bestätigt und nach unserer geltenden Gebührenordnung berechnet. Dazu werden die Benutzungsordnungen und Mietvereinbarungen zur Anerkennung und Beachtung beigefügt. Diese sind Grundlage der Überlassung. Selbstverständlich ist dabei, dass vom Veranstalter verursachte Schäden in Rechnung gestellt werden. Der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung wird zur Deckung von etwaigen Schäden empfohlen.