Wir beraten Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft und
- Erstellen die Einkommensteuererklärung
bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Pensionen, Arbeitslosengeldbezug
bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und den Sonstigen Einkünften (z. B. aus Spekulationsgeschäften), wenn die Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt 9.000 € bei Ledigen bzw. 18.000 € bei zusammenveranlagten Verheirateten nicht übersteigen
- Stellen Anträge auf Lohnsteuerermäßigung, Eigenheimzulage, Kindergeld, Sparzulage, Wohnungsbauprämie
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