Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder allgemein bei der Beratung und steuerparenden Planung in Steuerfragen im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG.
Wir vertreten und beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der Einkommensteuererklärung, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünften oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen erzielen. Auch wenn Sie daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder aus privaten Veräußerungsgeschäften haben, sofern die Einnahmen daraus insgesamt € 13.000, bei zusammenveranlagten Ehegatten € 26.000 nicht übersteigen.