Lohnsteuerhilfeverein HILO e. V. Beratungsstelle Viktoria Schäfer

Bahnhofstr.18, Zirndorf, 90513
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Unsere Leistungen...

...wir erstellen für Sie individuell Ihre optimierte Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung*

...wir beratenen Sie hinsichtlich einer vermögensoptimierten Planung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG

...wir helfen Ihnen schnell, kompetent und umfassend bei Fragen zu bzw. zur:
- Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
- Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung
- Kindergeld nach Abschnitt X EStG
- Kinderbetreuungskosten
- Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente)
- Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
- Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen
- Mini-Jobs
- Dienstleistungen im Haushalt (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)
- Steuerfreistellung von Zinseinnahmen
- Abgeltungsteuer

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
- bei Finanzamt und Familienkasse
- bei Finanzgerichten
- beim Gesetzgeber und bei der
Öffentlichkeitsarbeit


Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.

... ganzjährig für einen Mitgliedsbeitrag!
(zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt.)

* bei der Einkommensteuererklärung dürfen wir Ihnen gesetzlich geregelt nur dann helfen, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen, Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäfte) die Beträge von 13.000 € (26.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) insgesamt nicht übersteigen oder Ihre Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 EStG (öffentliche Aufwandsentschädigung), § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter) oder § 3 Nr. 26a EStG (ehrenamtliche Tätigkeit) insgesamt steuerfrei sind.
Im Zweifel klären wir aber jederzeit gerne gemeinsam mit Ihnen, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Insgesamt nicht tätig werden wir bei Vorliegen von Gewinneinkünften und umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.

Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der aktuellen Beitragsstaffel

http://www.hilo.de/Lohnsteuerhilfeverein-Cham-022020/mitgliedschaft/beitraege/

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