Die Beratungsstelle Meppen ist seit 2005 für den LOHNSTEUERHILFEVEREIN WESER-EMS e.V tätig.
Ziel des Vereins ist es, seine Mitglieder in ihren Steuerangelegenheiten zu unterstützen.
Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des Lohnsteuerhilfevereins Weser-Ems e.V. in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen, laut Gesetzgeber, nur bestimmte Personengruppen Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen ausschließlich Einkünfte erzielen als:
• Arbeitnehmer
• Beamter
• Auszubildender
• Pensionär
• Rentner
• Unterhaltsempfänger