Luftbildaufnahmen mit einem Quadrokopter. Die Einsatzgebiete mit dieser Drohne sind praktisch unbegrenzt. Erleben aus einer anderen Sicht.
Hinweis:
Seit 1990 ist die notwendige Freigabe von Luftbildern nach Art. 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes grundsätzlich entfallen. Untersagt sind jedoch Aufnahmen, die den Schutz der Privatsphäre von Personen, insbesondere von Prominenten gefährden. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie sich durch einzelne meiner Aufnahmen in Ihrer Privatsphäre gestört fühlen. Sollte ein begründeter Sachverhalt vorliegen, werde ich die Bilder in Abstimmung mit Ihnen unverzüglich löschen bzw. die entsprechenden Bereiche unkenntlich machen.
Ich habe die Aufstiegsgenehmigung für Niedersachsen. Mein Kopter ist natürlich auch Haftpflichtversichert.