Niedersächsischer Städtetag - NST

Prinzenstraße 17, Hanover, 30159 ,Germany
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Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband, dem 126 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern sowie als außerordentliche Mitglieder die Region Hannover, die Seestadt Bremerhaven und der Zweckverband Großraum Braunschweig angehören. Er repräsentiert rund 60 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Niedersachsen. Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist Landesverband des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Mitgliederstruktur:
10 kreisfreie Städte (einschließlich Göttingen und der Landeshauptstadt Hannover)
7 große selbständige Städte
50 selbstständige Städte und Gemeinden
52 kreisangehörige Städte und Gemeinden
5 Samtgemeinden

Davon haben
44 Mitglieder (35 %) mehr als 30.000 E.
59 Mitglieder (48 %) zwischen 10.000 und 30.000 E.
21 Mitglieder (17 %) weniger als 10.000 E.

Die Kommunen bilden im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Säule unseres Staates. Ebenso wie bei Bund und Ländern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.

Die Stellung der Städte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Niedersächsischen Verfassung und aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert.

Aus der Stellung der Städte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersächsischen Städtetages. Er vertritt - ebenso wie Bundestag und Landtag - öffentliche Anliegen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:

„Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.“

Veröffentlichungen
Der Niedersächsische Städtetag gibt die monatlich erscheinende Zeitschrift „Niedersächsischer Städtetag" in einer Auflage von über 6.800 Exemplaren heraus. Sie erhält jedes Ratsmitglied. In ihr wird über aktuelle Themen von kommunaler Bedeutung berichtet.

Aufgaben
Der Niedersächsische Städtetag hat die satzungsmäßigen Aufgaben,

- seine Mitglieder durch Beratung und Vermittlung des Erfahrungsaustausches in ihrer Arbeit zu fördern,

- die gemeinsamen Belange wahrzunehmen und gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten.

In der Praxis geschieht dies, indem die öffentlichen Interessen der Städte und Gemeinden durch den Niedersächsischen Städtetag vertreten werden. Er bringt in die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Kommunen betreffen oder von ihnen ausgeführt werden müssen, den kommunalen Sachverstand ein. Dadurch soll eine praxisgerechte, bürgernahe und effiziente Verwaltung ermöglicht werden.

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