Leistungen:
* Grund- und Behandlungspflege
* Verhinderungspflege
Bei Erkrankung, Urlaub oder sonstigen Gründen der Pflegeperson, kann diese Leistung tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden)
* Entlastung und Beratung pflegender Angehöriger
* Familienpflege
* Hauswirtschaftliche Dienste / kleinere Besorgungen
* Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit einem
erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf
* Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und deren
Angehörigen
* Beratungsbesuche im Rahmen der Pflegeversicherung
(§ 37,3 SGB XI)