Währende Selbständige und Freiberufler sich einkommens-
unabhängig privat krankenversichern können, müssen
Arbeitnehmer und Angestellte ein Bruttojahreseinkommen
über der Versicherungspflichtgrenze beziehen.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2012 bei einem
Bruttojahreseinkommen von 50.850 EUR. Alle Angestellten
und Arbeitnehmer, die oberhalb dieser Grenze liegen, können
sich privat krankenversichern.
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Überblick über die verschiedenen Tarif- und Preisunterschiede.
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