Die Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten – Diabetiker- die von ihrem Arzt ein Rezept zur Podologischen Komplexbehandlung erhalten behandelt werden. Die Kosten für die Behandlungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil ist bei mir in der Praxis zu entrichten. Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, sollten den Befreiung Nachweis nicht vergessen und bei der ersten Behandlung vorlegen.
Die Praxisräumlichkeiten sind nach den Bestimmungen der Hygieneverordnung
und den neusten Geräten ausgestattet.