Das Tätigkeitsfeld des Podologen
Der technische Fortschritt erleichtert die Routinearbeit des Podologen wesentlich. Skalpell und moderne Fräser erlauben ein viel rascheres und vor allem schmerzfreies Arbeiten.
Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente (Salben), Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze.
Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter, Rheumatiker usw, fachgerecht zu behandeln.
Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig erkennen bzw. erst gar nicht entstehen.
Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.
Quelle: ZFD