Praxis für systemische Beratung und Mediation

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Ein Urteil soll zwar den Rechtsfrieden herstellen. Oft sind die gegnerischen Parteien aber mit dem Ergebnis unzufrieden. Und nicht selten wird der Konflikt danach um so heftiger ausgetragen.

Ein dauerhaftes und für alle Beteiligte zufriedenstellendes Ergebnis kann dagegen mit einer Mediation erreicht werden. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem streitende Parteien zusammen mit einem neutralen Dritten (dem Mediator) nach einer Lösung des Konflikts suchen. Der Mediator ergreift für keine Seite Partei, sondern führt lediglich durch das Gespräch. Kann eine Einigung erzielt werden ,wird das Ergebnis schriftlich festgehalten.

Wenn Sie vor oder statt einer gerichtlichen Auseinandersetzung versuchen möchten, den Konflikt mit der kostengünstigeren und schnelleren Mediation zu lösen, sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne.

Anwendungsbereiche der Mediation

Mediation eignet sich grundsätzlich für jeden Konflikt zwischen Menschen. Insbesondere findet Mediation Anwendung in den folgenden Bereichen:

Ehe, Familie und Partnerschaft (Familienmediation)
Gerade in dem sehr sensiblen, häufig emotional aufgeladenen Bereich der privaten zwischenmenschlichen Beziehungen können Konflikte schonend für die Beziehung und für die Zukunft tragfähig gelöst werden. Mediatoren/innen unterstützen Sie bei Konflikten...
zwischen Paaren und Eltern bei Trennung und Scheidung
bei Fragen der gemeinsamen Familien- und / oder Lebensplanung
bei schwierigen Verhältnissen in Patchwork-Familien
bei Konflikten zwischen Generationen
bei Pflege kranker oder alter Familienangehöriger
bei Partnerschaften und Familien aus verschiedenen Kulturen

Erbschaft
Vor dem Erbfall kann Mediation präventiv eingesetzt werden: Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der wesentlich Betroffenen, insbesondere des Erblassers können berücksichtigt werden und somit (Rechts-)Streitigkeiten vorbeugen.
Nach dem Erbfall kann eine Mediaton bei Spannungen sowie Streitigkeiten zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten vermitteln, verhärtete Fronten aufbrechen und neue Lösungswege finden.

Mietbeziehungen
Auch im Verhältnis von Vermietern und Mietern sind Konflikte keine Seltenheit, zum Beispiel bei:
Mieterhöhung
Mietrückständen
Nebenkostenabrechnung


Wirtschaft und Arbeitsplatz
Konflikte in der Wirtschaft und Arbeitswelt sind nicht nur in wirtschaftlich angespannten Zeiten an der Tagesordnung.
bei Personalabbau und Umstrukturierung
zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen
bei Betriebsratsangelegenheiten

Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmern/innen
Vertragsangelegenheiten (Auseinandersetzungen mit Partnerunternehmen, Zulieferern, Kunden etc.)
im Umgang mit Kunden bei Zahlungsstreitigkeiten, Beschwerden oder Haftungsfällen
Umstrukturierungs- und Integrationsprozessen (Fusionen, Sanierungen, Insolvenzen)
Unternehmensnachfolge

Umwelt-, Planungs-, Bauprojekte (Öffentlicher Bereich)
Standortentscheidungen
Planfeststellungsverfahren
Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
Vermittlung zwischen Verwaltung, Behörden, Unternehmen, Anwohnern, Verbänden und Bürgerinitiativen

Schule und Jugendeinrichtungen
Durch den Einsatz der Mediation an Schulen werden Konflikte zwischen Lehrern, Schülern, Eltern und Schulverwaltung, seien sie bipolar oder multipolar, nicht nur zur Konfliktbewältigung, sondern auch zur Konfliktprävention und auch Gewaltprävention eingesetzt.

Nachbarschaft
"Die Wohnung ist unverletzlich.", so steht es im Grundgesetz. Das eigene Heim wird allgemein als Ort der Ruhe und Entspannung angesehen. Spannungen und Streitigkeiten mit Nachbarn werden deshalb als umso belastender wahrgenommen. Angesichts der räumlichen Nähe sollte es im Interesse der Beteiligten liegen, gute und freundliche Beziehungen zueinander langfristig zu erhalten und bei Bedarf wieder herzustellen.

Täter- Opfer-Ausgleich (TOA)
Betroffene von Straftaten haben im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, mit Hilfe eines Mediators eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung des verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu verständigen.

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