Ein strafrechtliches Verfahren stellt für Sie als Beschuldigten eine starke Belastung dar. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Tat begangen haben oder nicht.
Als Beschuldigter oder Angeklagter haben Sie einen Anspruch auf ein faires Verfahren, das in Übereinstimmung mit den Regeln der Strafprozessordnung und der Wahrung Ihrer Grundrechte durchgeführt werden muss.