Um eine kompetente, fundierte und verantwortungsbewusste anwaltliche Beratung leisten zu können, ist die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete erforderlich. Daher konzentriere auch ich meine Arbeit auf ausgewählte Rechtsgebiete, um meinen Mandanten die Qualität und zuverlässige Unterstützung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Kompetenzfelder:
Arbeitsrecht (einschl. sozialrechtlicher Belange)
Dienstrecht der Beamten
Personalvertretungsrecht
Stellvertretungsrecht
Vereinsrecht
Vertragsrecht (Dienstvertragsrecht, AGB-Recht und Vertragsgestaltung)
Soweit Rechtsfragen tangiert werden, die über meine Kernkompetenzen hinausgehen, besteht über ein vorhandenes Netzwerk an spezialisierten Anwaltskollegen die Möglichkeit, Mandanten umfassend zu betreuen.