Unsere Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Miet- und WEG-Recht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir betreuen im Arbeitsrecht vorwiegend mittelständische Unternehmen in Thüringen in allen Branchen, ebenso wie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Ebenso betreuen wir im Arbeitsrecht freilich auch Arbeitnehmer.
Im Bau- und Architektenrecht zählen Hoch- und Tiefbauunternehmen, sowie Betriebe nahezu aller Gewerke und Ingenieurbüros zu unseren Mandanten.
Ebenso betreuen wir Unternehmen im Anlagen-, Sondermaschinen- und Werkzeugbau.
Als Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes e.V. vertreten wir ebenso die Interessen von Bauherren.
Im Miet- und WEG-Recht vertreten wir vorwiegend Vermieter, darunter eine große Wohnungsgenossenschaft.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht gestalten wir gesellschaftsrechtliche Transaktionen.
Herr RA Raber ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig.
Er ist überdies Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Herr RA Krah ist Absolvent der Lehrgänge zum Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht sowie zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.