Bau- und Architketenrecht: Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern in allen Fragen des privaten Baurechts. Prüfung und Durchsetzung von Mängelansprüchen bei Baumängeln. Familienrecht: Beratung und Vertretung von der Trennung über das gerichtliche Verfahren bis zur Rechtskraft der Scheidung. Beratung zu Immobilienkaufverträgen: Kauf vom Bauträger, Fertighauskauf, Massivhaus vom Generalunternehmer oder Generalübernehmer.