Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann, Jahrgang 1963, hat an den Universitäten Regensburg und Münster studiert und nach dem 1. Staatsexamen 1993 die Referendarzeit im Bezirk des OLG Hamm beim LG Dortmund absolviert. Dem 2. Staatsexamen Ende 1995 folgten direkt:
die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie
die Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt in Quedlinburg,anschließend in Ballenstedt und nun in beiden Orten.
Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, des Deutschen Anwalt Verein e.V. und des Anwalt Verein Quedlinburg e.V.
Meine Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit 1995 für vorwiegend regionale Mandantschaft.
Mit langjähriger gerichtlicher Erfahrung und ständiger Weiterbildung sichere ich ihre fachliche Beratung.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen auf folgenden Gebieten:
Familienrecht
Verkehrsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Erbrecht
Strafrecht
Ein persönlicher und vertrauensvoller Umgang mit meinen Mandanten ist die Grundlage meines Handelns. Nur durch Offenheit und Ehrlichkeit ist ein optimales Beratungsergebnis möglich. Ich begleite meine Mandanten in schwierigen Situationen und gebe fachkundigen Rat. Mein Ziel ist es, die Interessen meiner Mandanten optimal zu vertreten. In die Analyse ihres juristischen Anliegens beziehe ich strategische, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren mit ein. Sie erhalten eine klare Auskunft über Rechtslage und Erfolgsaussichten ihrer Angelegenheit sowie eine konkrete Empfehlung zum Vorgehen. Ich berate sie bei der Vermeidung von zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahren.