RHMH Raiffeisen-Markt Heiden

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Wir über uns

Person und Idee

Der Schriftzug "Raiffeisen", weithin sichtbar an vielen Gebäuden, Fahrzeugen und Produkten in ganz Deutschland angebracht, hat dreifache Bedeutung: Gemeint sind damit eine Person, eine Idee und eine Organisation. Die Person ist der Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen der 1818 im Westerwald geboren wurde. Er gründete Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten ländlichen Genossenschaften.

Seine Idee war die Selbsthilfe von Menschen in einer festen Gemeinschaft, einer Genossenschaft. Ursprünglich wurde sie von Raiffeisen vor allem für die Landbevölkerung entwickelt und erstmalig 1864 im Heddesdorfer Darlehenskassen-Verein tatkräftig umgesetzt. Heute wirken in Deutschland ländliche Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften sowie genossenschaftliche Banken im Sinne von Raiffeisen zum Wohle ihrer Mitglieder und Kunden. Zusammen mit ihren Verbänden und Zentralen bilden sie die Raiffeisen-Organisation in Deutschland. Ziel der Genossenschaften ist es, ihre Mitglieder dauerhaft zu fördern sowie deren wirtschaftliche Unabhängigkeit und Existenz zu sichern. Auf freiwilliger Basis sind sie Personenvereinigungen und Wirtschaftsunternehmen zugleich.

Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung: Das sind die Grundsätze der Genossenschaften. Sie wurden von F. W. Raiffeisen (1818 - 1888) entwickelt. Seine Ideen haben zunächst in Deutschland und später auch weltweit Anhänger gefunden. Heute sind in über 100 Ländern rund 350 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert. Die Verantwortung der Genossenschaften für Märkte und Markterlöse wächst. Ziel ist es, die Abhängigkeit der bäuerlichen Mitglieder von der Staatshilfe zu verringern.

Mitglieder

Nahezu alle deutschen Landwirte, Gärtner und Winzer bekennen sich zu den Grundsätzen Raiffeisens. Sie sind Mitglieder einer oder mehrerer Raiffeisen-Genossenschaften. Das urgenossenschaftliche Ziel der Selbsthilfe steht für individuelle Eigenverantwortung und für solidarische Bündelung der Kräfte in Wirtschaft und Gesellschaft. Selbsthilfe wird praktiziert durch den freiwilligen Zusammenschluß von mindestens sieben Personen in einer Genossenschaft. Die Mitglieder zeichnen Geschäftsanteile und sind somit Miteigentümer des Unternehmens. Sie sind Geschäftspartner der Genossenschaft mit allen Rechten und Pflichten. Selbstverantwortung übernimmt jedes Mitglied durch seine finanzielle Beteiligung, sein Stimmrecht und sein Votum zu allen wichtigen Geschäftsentscheidungen. Selbstverwaltung wird garantiert durch die Mitwirkung des Ehrenamtes. Vorstand und Aufsichtsrat werden aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.

Der große Vorteil einer Genossenschaft ist, daß mehrere Personen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit gemeinsam Probleme lösen können, die der einzelne nicht, oder nur unzureichend bewältigen kann. Die Mitglieder bilden eine Gemeinschaft, die ohne fremde Hilfe unabhängig wirtschaftet.

Primärgenossenschaften

Überall in Deutschland gibt es auf lokaler Ebene Primärgenossenschaften. Sie bilden das starke Fundament der Raiffeisen-Organisation. Ihre Geschäftstätigkeit konzentriert sich auf einen oder mehrere Orte eines räumlich zusammenhängenden Bereichs. Sie sind wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unternehmen. Im Bundesdurchschnitt gehören den einzelnen Genossenschaften jeweils rund 700 Mitglieder an. Aus der traditionellen Verbindung von Geld und Ware entstanden die Raiffeisenbanken mit Warengeschäft. Mit fortschreitender Spezialisierung und steigenden Anforderungen des Marktes wurden leistungsfähige Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften aufgebaut. Sie versorgen die Landwirte z. B. mit Betriebsmitteln, beraten Sie bei der Produktion, erfassen, verarbeiten und ihre Erzeugnisse. Kreditgenossenschaften mit Warengeschäften Bezugs- und Absatzgenossenschaften Milchgenossenschaften darunter Verarbeitungsunternehmen Vieh- und Fleischgenossenschaften Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften Winzergenossenschaften Fischereigenossenschaften Sonstige Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften Agrargenossenschaften Genossenschaften sind Personenvereinigungen, deren Mitglieder Teilhaber und Geschäftspartner des Unternehmens sind. Gemeinsame Ziele, Anteile und Haftung verbinden die Mitglieder. Die Primärgenossenschaften versorgen die Landwirte mit Betriebsmitteln, nehmen die Produkte ihrer Mitglieder auf und sorgen für die Vermarktung.

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