Ich freue mich, dass Sie mich hier gefunden haben und heiße Sie herzlich Willkommen! In der nächsten Zeit werde ich diese Internetpräsens weiter ausbauen und interessante Inhalte für Sie zusammenstellen.
Wie Sie sicher schon aus den Medien entnommen haben, sind imnSchornsteinfegerrecht entscheidende Änderungen in Kraft getreten.
An die Person, bevollmächtigter Schornsteinfegermeister, sind sie nur noch für die Abnahmen an neuen und geänderten Feuerungsanlagen gebunden. Desweiteren ist er zuständig für die Feuerstättenschau und die Ausstellung der Feuerstättenbescheide, in denen festgesetzt wird, wann und welche Schornsteinfegerarbeiten im jeweiligen Objekt auszuführen sind.
Wer diese wiederkehrenden Schornsteinfegerhandwerksarbeiten ausführt, entscheidet der Hauseigentümer, beziehungsweise die beauftragte Hausverwaltung. Dem zuständigen bevollmächtem Bezirksschornsteinfeger muss dann aber fristgemäß per Formblatt die Ausführung der Arbeiten bescheinigt werden.
Ihr
Schornsteinfegermeister und Energieberater
Christian Werner