Ab dem 01. Januar 2013 können Sie Ihren Schornsteinfeger frei wählen und sind somit nicht mehr an Ihren jetzigen Bezirksschornsteinfegermeister gebunden.
Um den Schornsteinfeger zu wechseln, benötigen Sie den Feuerstättenbescheid. Dieser muss jedem Eigentümer bis Ende 2012 von seinem zuständigen Bezirksschornsteinfeger ausgehändigt werden.
Im Feuerstättenbescheid werden die durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten ausfgelistet und in welchen Zeiträumen diese durchzuführen sind.