Das von uns eingesetzte Personal wird nach § 34a der Gewerbeordnung IHK geschult oder sind im Besitz des nötigen Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe. Alle unsere Mitarbeiter weisen ein einwandfreies Führungszeugnis vor und sind vom Ordnungsamt genehmigt.
Wir halten uns an die in der BGV C7 geforderten Richtlinien!