Das Leistungsangebot umfasst u. a. die Analyse der individuellen steuerlichen Situation, das Erstellen der Steuererklärung und Prüfen der Steuerbescheide.
Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des Steuerrings in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen – laut Gesetzgeber – nur bestimmte Personengruppen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen ausschließlich Einkünfte erzielen als:
• Arbeitnehmer
• Beamter
• Auszubildender
• Pensionär
• Rentner
• Unterhaltsempfänger
Der Steuerring wurde 1969 gegründet und gehört zu den drei größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands.
Preis:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist einkommensabhängig und beginnt bei 55 Euro pro Jahr. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro.
Mitgliedsbeiträge:
http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-mitgliedsbeitraege.html